Pflegeberatung

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung eines Pflegegrades und begleiten Sie bei der Begutachtung des MD


  als Pflegeberater steht Ihnen Torsten Ruddat zur Verfügung

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Zertifizierte unabhängige Pflegeberatung nach § 7a

Absatz 3 Satz 3 SGB XI


Beratungseinsatz § 37.3

Absatz 3 SGB XI


Pflegeschulungen § 45

Für Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Der Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch ist eine wertvolle Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, die speziell darauf abzielt, Sie in Ihrer häuslichen Pflege bestmöglich zu unterstützen.

(Quelle: www.Pflege.de)



Bei den Pflegegraden 2, 3 ist eine halbjährliche Überprüfung vorgeschrieben, bei den Pflegegraden 4 und 5 eine vierteljährliche Überprüfung.

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